Durch den technischen Fortschritt und die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde die Energieeffizienz von Wohnbeleuchtungen in den letzten Jahren stetig verbessert.
Für Sie als EKZ Kunde lohnt sich die Anschaffung einer energieeffizienten LED-Wohnleuchte bis Ende Januar 2018 gleich doppelt: Neben dem tiefen Stromverbrauch winken attraktive Förderbeiträge
der EKZ.

Beim Kauf einer auf www.topten.ch/wohnleuchten aufgeführten Leuchte erhalten Sie von uns 25 Prozent des Nettokaufpreises (bis maximal 250 Franken pro Leuchte) zurück.

Profitieren Sie jetzt doppelt – sparen Sie Energie und Geld.


So lösen Sie Ihren Förderbeitrag ein
1. Sie kaufen zwischen dem 1. November 2017 und dem 31. Januar 2018 in der Schweiz eine LED-Wohnleuchte gemäss der Liste auf www.topten.ch/wohnleuchten.
2. Ihr Förderbeitrag beträgt 25 Prozent des Nettokaufpreises, maximal aber 250 Franken pro LED-Wohnleuchte.
3. Bis spätestens am 28. Februar 2018 senden Sie den Talon (zu finden unter www.ekz.ch/kundenaktion) zusammen mit dem Original-Kaufbeleg an die EKZ ein. Kaufdatum, Preis und Leuchtentyp müssen ersichtlich sein.
4. Sind alle Bedingungen erfüllt, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit Ihren Original-Unterlagen. Ihr Förderbeitrag wird innerhalb von vier Wochen auf Ihr Konto überwiesen.

Das sind die Bedingungen

  • Die Aktion gilt exklusiv für Stromkunden der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich.
  • Gefördert werden LED-Wohnleuchten gemäss der Liste auf www.topten.ch/wohnleuchten.
  • Pro Haushalt können Förderbeiträge für max. drei LED-Wohnleuchten bezogen werden.
  • Die Aktion ist gültig für LED-Wohnleuchten, die zwischen dem 1. November 2017 und dem 31. Januar 2018 in der Schweiz (auch Schweizer Onlineshops) gekauft werden. Entscheidend ist das Kauf- bzw. das Bestelldatum der Leuchte, nicht das Rechnungsdatum.
  • Der Förderbeitrag kann bis zum 28. Februar 2018 bei den EKZ beantragt werden.
  • Der Einsatzort der LED-Wohnleuchte muss im EKZ Direktversorgungsgebiet liegen.

Bei Erreichung von maximal 800 LED-Wohnleuchten vor dem 31. Januar 2018 wird die Aktion beendet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Bedingungen und weitere Informationen: www.ekz.ch/kundenaktion

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